01-06-2024
Neue Richtlinien zur Heizungsförderung!
Liebe Wärmepumpen-Profis,
endlich ist es soweit: Seit dem 27. Februar 2024 können Ihre Kundinnen und Kunden wieder Förderanträge für ihre neuen Wärmepumpen im Rahmen der Heizungsmodernisierung stellen. Mit der neuen Struktur des Förderverfahrens bei der KfW spielen Sie als Fachpartner eine entscheidende Rolle. Lassen Sie uns gemeinsam durch die notwendigen Schritte gehen, um die Bestätigung zum Antrag (BzA) korrekt zu erstellen und Ihre Kunden optimal zu unterstützen.
Die Rolle des Fachpartners
In diesem Jahr wurde das Förderverfahren neu strukturiert, und Sie als Fachpartner oder ein anderer Energie-Effizienz-Experte sind nun für die Erstellung der Übersicht mit den fördertechnisch relevanten Angaben verantwortlich. Ihre Kunden geben lediglich ihre persönlichen Daten an und erhalten von Ihnen eine „BzA-ID“. Diese ID ermöglicht es, dass die von Ihnen erstellten Angaben automatisch in den Förderantrag des Kunden übernommen werden. Wichtig ist, dass der Kunde im Antrag nur noch angibt, ob er für den Erhalt des Einkommensbonus berechtigt ist oder nicht.
Allgemeine Hinweise für die Erstellung der BzA
- Kostenangaben: Stellen Sie sicher, dass Sie die Kosten für alle förderfähigen Maßnahmen angeben, einschließlich der von Handwerkskollegen und Planern. Sprechen Sie daher im Vorfeld mit allen beteiligten Gewerken, um eine vollständige und akkurate Kostenaufstellung zu gewährleisten.
- Kostendeckung: Nach der Erstellung der BzA können keine höheren Kosten mehr im Rahmen der Förderung geltend gemacht werden. Achten Sie darauf, dass die angegebenen Kosten die voraussichtlich anfallenden Kosten vollständig abdecken.
- Förderfähige Kosten: Beachten Sie, dass die zuschussfähigen Investitionskosten im Einfamilienhaus auf 30.000 Euro gedeckelt sind. Dennoch sollten Sie alle förderfähigen Kosten angeben, auch wenn diese 30.000 Euro überschreiten, da die Höhe der angegebenen Kosten zugleich der Bemessungsrahmen für den KfW-Ergänzungskredit ist.
- Boni-Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass die Voraussetzungen für die Boni in jedem Fall erfüllt werden, sofern Sie diese angeben. Die bloße Beantragung garantiert nicht automatisch die Auszahlung der Boni.
- Einkommensbonus: Ob der Kunde für den Einkommensbonus berechtigt ist oder nicht, klärt sich über die Eingaben des Kunden in seinem Förderantrag. Sie werden darüber nicht informiert, um die Privatsphäre des Kunden zu wahren.
- Nachweisfrist: Für die Einreichung der entsprechenden Nachweise haben Sie bis zur Einreichung der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD - voraussichtlich möglich ab 01.09.2024) Zeit.
- Stichprobenprüfung: Die KfW behält sich vor, stichprobenartig auch über die Bestätigung nach Durchführung (BnD) nach Umsetzung der Maßnahme hinaus Sachverhalte zu prüfen und ggf. aufzuklären. Gehen Sie also bitte möglichst gründlich vor.